Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle unverbindlichen Buchungsanfragen als auch für verbindliche Buchungen über das Online-Reservierungssystem bei Park- und Shuttleservice GEBHARD. Gebucht werden können entgeltliche Möglichkeiten, auf Parkplätzen und in einer Tiefgarage Fahrzeuge abzustellen und den Shuttleservice des Betreibers zum Flughafen zu nutzen. Der Kunde erhält und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Park- und Shuttleservice GEBHARD wenn die Buchungen über das Online-Reservierungssystem ausgeführt werden. Der Mietvertrag beinhaltet keine Bewachung der Fahrzeuge und der darin befindlichen oder angebauten Gegenstände. Gegenstand des Vertrages ist nicht die Verwahrung der Fahrzeuge. Das Abstellen des Fahrzeuges auf den von Park- und Shuttleservice GEBHARD bereitgestellten Stellplätzen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.

Vertragsabschluss und Mietvertrag
Ein Vertrag mit Park- und Shuttleservice GEBHARD kommt durch und nach uneingeschränkter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft zustande. Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung auf der Webseite www.parken-und-reisen.de oder www.parken-und-reisen.at bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Bei Reservierung mittels Telefax oder E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu bestätigen. Die schriftliche Reservierung muss mindestens 24 Stunden vor Abflugdatum eingegangen sein um Gültigkeit zu erlangen. Bei Eingang der schriftlichen Reservierung unter 24 Stunden ist zusätzlich die Zusage von Park- und Shuttleservice einzuholen. Die Zusage ist per Telefon einzuholen. Die Zusage kann von Park- und Shuttleservice am Telefon mündlich oder per sms bestätigt werden. Erfolgt diese Zusage nicht, besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz und dem Transfer zum Flughafen München. Bei Reservierung mittels Telefax oder E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu bestätigen. Die Buchungsbestätigung erfolgt im Laufe des darauf folgenden Werktages. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet dieser neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung von Park- und Shuttleservice auf Dritte übertragbar. Ein Vertrag mit Park- und Shuttleservice GEBHARD kommt auch mit dem Einfahren auf unseren Parkplatz/Tiefgarage und dem Mieter für einen PKW-Stellplatz zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Leistungsumfang
Die Firma Park- und Shuttleservice GEBHARD stellt dem Kunden einen unbewachten, nicht verschlossenen und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz im Freien oder einen Tiefgaragenplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in 85399 Hallbergmoos, Zeppelinstrasse 3 für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Die Tiefgaragen befinden sich in einem Bürogebäude in 85399 Hallbergmoos, Zeppelinstrasse 3. Die Tiefgaragen sind gegen Witterungseinflüsse geschützt. Obwohl die Tiefgarage durch ein automatisches Tor gesichert sind, gilt diese als nicht verschlossen, da Fa. Park- und Shuttleservice GEBHARD keinen Einfluss darauf hat, welche Personen durch die im Gebäude eingemieteten Firmen Zugang zur Tiefgarage haben und der Zugang zu jeder Zeit voll funktionsfähig ist. Bewachung und Verwahrung sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass alle Bewegungen auf dem Betriebsgelände von einer Videoüberwachungsanlage erfasst werden können. Das Befahren, das Ein- uns Ausparken und das Parken während der Einstelldauer geschieht auf eigene Gefahr des Kunden. Schäden die beim Parkvorgang durch den Kunden an anderen Fahrzeugen, an Gegenständen des Parkareals und der Tiefgarage und des eigenen Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde. Der Kunde haftet für alle durch ihn entstandene Schäden in vollem Umfang.

Eventuelle Verunreinigungen, wie Ölaustritt oder Schäden, die durch unsachgemäßes Einparken entstehen, sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.Die Tiefgarage darf nur von Fahrzeugen befahren werden, welche eine Höhe bis maximal 2,10 m haben. Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung den Transfer von bis zu 5 Personen je entgeltlich geparkten Fahrzeug des Kunden vom Parkplatz zum Abflugterminal am Münchener Flughafen sowie zur Abholung am Flughafen München zum Zeitpunkt der Landung des angegebenen Fluges vom Ankunftsterminal zurück zum Parkplatz. Der Transfer von mehr als 5 Personen bis zu maximal 8 Personen wird mit € 5,00 Aufschlag pro weiterer Person berechnet. Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard betreibt hierzu einen Shuttleservice der als Sammeltransport erfolgen kann. Durch die Sammelbeförderung können vereinzelt Wartezeiten bis 20 Minuten entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Die Abflugs- und Ankunftszeiten mit Angabe der Flugnummer sind vom Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher der Firma Park- und Shuttleservice Gebhard mitzuteilen. Bei Angabe von unvollständigen, falschen Flugnummern oder falscher Abflugs- und Ankunftszeit hat der Kunde keinen Anspruch auf sofortigen Transfer. Für vom Kunden verursachte Leerfahrten fällt pro Fahrt eine Aufwandspauschale von € 15,00 an. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig, mindestens 30 Minuten vor dem vom Kunden geplanten Ankunftszeitpunkt am Flughafen, am Parkplatzgelände eintrifft.

Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen München zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft und Folgeschäden des Kunden am Flughafen. Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

Preise und Bezahlung
Die von der Firma Park- und Shuttleservice Gebhard angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist die Preisliste auf der Homepage von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard unter www.parken-und-reisen.de und der in der Buchung ausgewiesene und durch die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Parkgebühr ist beim Einstellen des Fahrzeugs fällig und vom Kunden in bar, per ec-Karte, VISA-Card oder MasterCard zu bezahlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet. Anderweitige Zahlungsziele können bei Dauerparkern vereinbart werden.

Haftung und Schadersatz
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard bereitgestellten Stellplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Es wird keinerlei Haftung für einen abgestellten PKW während der Parkdauer übernommen. Firma Park- und Shuttleservice Gebhard haftet nicht für Brandschäden, Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihr beauftragtes Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Unfälle auf dem Betriebsgelände die durch Firma Park- und Shuttleservice Gebhard verursacht sind haftet Firma Park- und Shuttleservice Gebhard im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung für die Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher oder eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertsachen oder ähnliches) ist ausgeschlossen. Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt oder elementaren Naturkräften, wie Hagel und Sturm oder Marder ist die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard von jeder Art von Schadensersatzansprüchen freigestellt. Jeder Mieter haftet für verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard.

Für Schäden die durch andere Mieter, oder sonstige Dritte Personen entstanden sind wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für den Diebstahl des eingestellten Kfz oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kfz(z.B. Navigation, Autoradio oder ähnlichen) oder auf dem Fahrzeug befestigter Sachen. Der Mieter haftet für die durch Ihn oder seine Begleitperson/en schuldhaft zugefügten Schäden. Schäden die der Mieter verursacht sind unaufgefordert vor Verlassen des Parkplatzes der Firma Park- und Shuttleservice Gebhard anzuzeigen! Schäden am Fahrzeug des Kunden/Mieters sind vor Verlassen des Parkplatzes dem Verantwortlichen von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard unverzüglich mitzuteilen. Die Schadensaufnahme muss im Beisein von einem Verantwortlichen von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard stattfinden und mit Fotos dokumentiert werden. Später gemachte Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.

Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihr bzw. von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, derartige Schäden unverzüglich und vor Verlassen der Parkflächen der Firma Park- und Shuttleservice Gebhard bekannt zu geben. Die Firma Park- und Shuttleservice Gebhard haftet nicht für eine verspätete Ankunft oder Abholung am Flughafen. Sollten dadurch ein Flug oder anderweitige Termine nicht wahrgenommen werden können wird keine Haftung übernommen kann.

Stornierung, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn grundsätzlich möglich. Die Stornierung muss gegenüber der Fa. Park- und Shuttleservice Gebhard schriftlich erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei der Fa. Park- und Shuttleservice Gebhard. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn vereinbart wird. Die Stornierung kann per email oder sms mitgeteilt werden.

Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Pauschalen an:

Der Mieter hat die Möglichkeit einen geringeren durch die Stornierung veranlassten Aufwand nachzuweisen. Eine Umbuchung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn grundsätzlich möglich. Die Umbuchung muss gegenüber der Fa. Park- und Shuttleservice Gebhard schriftlich erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Umbuchung ist der Eingang der Erklärung bei der Fa. Park- und Shuttleservice Gebhard. Für eine Umbuchung kann die Fa. Park- und Shuttleservice Gebhard den Verwaltungsaufwand in Höhe von € 5,00 in Rechnung stellen.

Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände ist in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Den Anweisungen der Firma Park- und Shuttleservice Gebhard und deren beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Die Stellplätze auf denen das Fahrzeug abgestellt wird von Firma Park- und Shuttleservice Gebhard und deren beauftragten Personen zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die Strassenverkehrsordnung StVO.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein sollten oder werden würden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Allgemein gelten die gesetzlichen Bestimmungen.